Ein nicht geeichter Wasserzähler darf lediglich dann bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung verwendet werden, wenn der Vermieter die verwendeten Werte des Wasserzählers darlegen und beweisen kann. Der tatsächliche Wasserverbrauch eines Mieters muss in der Betriebskostenabrechnung den Tatsachen entsprechend wiedergegeben werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2010, Az: VIII ZR 112/10).
Sind in einem Haus 3 Wohnungen (Dachgeschoss, Erdgeschoss und Einliegerwohnung) vorhanden und nutzt der Vermieter eine dieser Wohnungen, liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB für eine erleichterte Kündigung durch den Vermieter nicht vor (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az: VIII ZR 90/10). Nutzt der Vermieter die übrigen Räumlichkeiten später selber, führt dies nicht zu einer Reduzierung des ursprünglich vorhandenen Wohnraumes.
Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass er auf dem Balkon der Mietwohnung eine Parabolantenne zum HDTV-Empfang anbringen darf (BGH, Beschluss vom 20.09.2010, Az: VIII ZR 275/09). Der Mieter hat jedoch dann einen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn er z.B. über den Breitbandkabelkanal keine Programme empfangen kann, die in seiner Heimatsprache sind.
Ein Vermieter ist in der Auswahl der vom Mieter gestellten Nachmieter frei. Er ist nicht dazu verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren, der dem Mieter bestimmte Wohnungsgegenstände abkaufen möchte (AG München, Urteil vom 06.07.2009, Az: 412 C 3825/08). Der Vermieter macht sich somit gegenüber dem Mieter auch nicht schadensersatzpflichtig, wenn er den vom Mieter gewünschten Nachmieter ablehnt.
Gemäß § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in 6 Monaten. Hierzu gehören neben Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen auch die hier darüber hinaus in Rede stehenden Schadensersatzansprüche wegen der unterlassenen Entfernung von Einbauten und anderer vom Mieter zurückgelassener Gegenstände. Nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält, selbst wenn der Mietvertrag erst später endet (BGH, Urteil vom 15.03.2006, Az: VIII ZR 123/05).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Miete gemindert werden, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche abweicht. Vereinbaren die Mietvertragsparteien bei Mietvertragsabschluss im Mietvertrag, dass die Wohnflächenangabe nicht verbindlich ist, kann der Mieter bei einer Wohnflächenabweichung keine Mietminderung vornehmen (BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az: VIII ZR 306/09).
Ein Vermieter darf die verbrauchsunabhängigen Kosten der Wasserversorgung (z. B. Grundgebühren) grundsätzlich nach Verbrauch auf die Mieter umlegen. Dieser Grundsatz findet seine Grenze jedoch dort, wo eine solche Umlegung wegen erheblichen Wohnungsleerstands in der Abrechnungseinheit zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Mieter mit Fixkosten der Wasserversorgung führt, die auf die leerstehenden Wohnungen nicht nach Verbrauch umgelegt werden können, weil in ihnen aufgrund des Leerstands kein Wasserverbrauch anfällt (BGH, Urteil vom 06.10.2010, Az: VIII ZR 183/09).
Eine Mietvertragsklausel: "Frisch-/Kaltwasser wird, soweit der Verbrauch über Messeinrichtungen erfasst wird, nach dem Ergebnis der Messungen abgerechnet. Entsprechendes gilt für die Grundgebühr (sie wird im Verhältnis der je Wohnung erfassten Verbrauchsmenge umgelegt)." ist unwirksam, da sie die Grenze der Zulässigkeit einer Umlegung auch der Grundgebühren der Wasserversorgung nach dem erfassten Verbrauch nicht beachtet.
Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Wohnungsmiete wegen Mietmängeln (im Fall Schimmelpilzbefall) erst dann zu, wenn er die Mietmängel dem Vermieter angezeigt hat (BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az: VIII ZR 330/09). Zeigt der Mieter die Mietmängel nicht gegenüber seinem Vermieter kann und hält er die Miete trotzdem anteilig zurück, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges fristlos kündigen.
Der Anbau eines Balkons z.B. vor das Wohnzimmer einer Mietwohnung stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar. Diese muss der Mieter nicht dulden, wenn bereits ein Balkon vorhanden ist und der Mieter nach der Modernisierungsmaßnahme mit einer Mieterhöhung rechnen muss, so dass er 37 % seines Nettoeinkommens für die Wohnungsmiete aufwenden muss (AG Hamburg, Urteil vom 16.09.2009, Az: 40B C 43/09).
Die Zusage der ARGE, dass sie die Miete eines Mieters direkt an den Vermieter zahlt, berechtigt den Vermieter nicht dazu, Ansprüche aus dem Mietverhältnis direkt (z.B. per Klage) gegenüber der ARGE geltend zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010, Az: 24 U 230/09).
Geistige Freiheit und Klarheit trainieren Entscheidungen und Handlungen treffen wir mehrheitlich aufgrund subjektiver Wahrnehmung, aus der Vermutung und Annahme heraus, zu wissen, wie man auf andere wirkt und wie andere einen einschaetzen. Die Folge: Die Ergebnisse entsprechen nicht den Wuenschen und Erwartungen und noetigen uns zu weiteren, in der Regel jedoch defensiven Entscheidungen. Diese jedoch sind oft keine Entscheidungen, die nach den besten Loesungen suchen, sondern vielmals erzwungene reaktiv-kurzsichtige Zwangshandlungen. Das fuehrt unweigerlich zu einer hohen Quote an Missverstaendnissen und Fehlschlaegen. In speziellen Seminaren kann man trainieren, jederzeit zwischen Reiz und Reaktion einen Moment innezuhalten, um die Reaktion auf das Leben selbst zu bestimmen.